Deckbedingungen Adawi/Oraysan
- Die Decksaison beginnt am 01.Februar und endet am 31. August
- Es werden nur gesunde Stuten zur Bedeckung angenommen. Jede Gaststute muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die Stute und der Herkunftsbestand frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- Der einwandfreie Befund einer Tupferprobe, die nicht älter als 6 Wochen sein darf, ist vorzulegen bei:
- Maidenstuten
- güsten Stuten
- Stuten mit Fohlen bei Fuß
- Sollte in dem Herkunftsbestand der Stute während der letzen 12 Monate Virusabort aufgetreten sein, ist die Unterbringung und Bedeckung nicht möglich. Bei Nichtbeachtung wird der Stutenhalter regresspflichtig gemacht.
- Das Pensionsgeld incl. Pflege beträgt 9,- Euro pro Tag.
- Die Decktaxe für den Hengst Adawi/Oraysan beträgt :
- für rein ägyptische Stuten 1500,- Euro und für andere 1300,-Euro.
- Die Deckscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.
- Alle Bedeckungen verstehen sich mit Lebendfohlengarantie. Sollte eine Stute güst bleiben, resorbieren oder verfohlen oder ein nicht lebensfähiges Fohlen zur Welt bringen, wird sie in der kommenden Saison kostenlos nachgedeckt.
- Kosten für Follikelkontrollen oder sonstige tierärztliche Bemühungen gehen zu Lasten des Stutenhalters.
- Für bestmögliche Unterbringung und Wartung wird Sorge getragen. Der Hengstbesitzer übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Schädigung oder Minderwert der Stuten bzw. des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt entstehen könnten, wird keine Haftung übernommen.
- Die Besitzer der Stuten und Fohlen gelten als Tierhalter und bleiben haftbar im Sinne des BGB.
- Diese allgemeinen Deckbedingungen werden dem Stutenhalter oder seinem Beauftragten ausgehändigt. Sie gelten als anerkannt, sobald die Stute bei uns aufgestellt ist.
- Die Pferde müssen gegen Influenza + Herpes geimpft sein.
- Sollte die Stute Eisen tragen, sind die hinteren zu entfernen.